Gartenwissen

Diebstahl im Garten: Ein Fall für die Hausratversicherung?

Häufig werden Hausratversicherungen abgeschlossen, ohne dass die Versicherten überhaupt wissen, was die Versicherung alles beinhaltet. Wann tritt eine Hausratversicherung ein, welche Schäden sind mitversichert, welche nicht und überhaupt, ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

Im folgenden Artikel klären wir auf, was eine Hausratversicherung in jedem Fall abdecken sollte, welche Schäden im Normalfall versichert sind und ob auch Außenbereiche, wie der Garten, mit einer Hausratversicherung geschützt sind. Oder benötigt man an dieser Stelle gar eine Gartenversicherung? Weitere Informationen hier.

Was deckt eine Hausratsversicherung ab?

Neben der Haftpflichtversicherung, ist die Hausratversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die man im privaten Bereich haben sollte (oft bieten Versicherer Hausratversicherungen mit Haftpflicht in Kombination an). Denn ein Großteil des Vermögens steckt häufig im Haushalt, auch wenn man das auf den ersten Blick nicht vermutet.

Es muss nur mal zu einem Wasser- oder Feuerschaden in den eigenen vier Wänden kommen oder es wird eingebrochen und hochwertige Einrichtungsgegenstände werden geklaut oder zerstört. Im Normalfall greift dann die Hausratversicherung, sodass man nicht selbst auf den Kosten sitzen bleibt.

Eine einfache Faustregel besagt: Könnte man sein Haus einfach umdrehen und es ausschütten, ist prinzipiell alles durch die Hausratversicherung abgesichert, was herausfällt. Es geht hier also um das bewegliche Hab und Gut in den eigenen vier Wänden.

Gegenstände

Prinzipiell sind alle beweglichen Gegenstände im Haushalt, also alles was man beispielsweise bei einem Umzug mitnehmen könnte, durch die Hausratversicherung abgesichert. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um:

  • Möbel, Teppiche, Bilder, Gardinen, Vorhänge, Tapeten, Bücher
  • Haushalts- (inkl. Küchen-) und Elektrogeräte, Kleidung, Schuhe, Computer
  • Wertgegenstände wie beispielsweise Schmuck, Bargeld oder auch Kunsthandwerke oder Antiquitäten
  • Sportgeräte, Nahrungsmittel, Autozubehör – (falls im Haus vorhanden)
  • Sogar Haustiere wie Fische, Katzen und Vögel

Bei Schäden 

Folgende Schäden werden von einer Hausratversicherung abgedeckt:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
  • Leitungswasser-, Rohrschäden, Frostschäden
  • Sturm, Hagel

Wird auch der Garten / Außenbereich mitversichert?

Ja und nein. Das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Deshalb ist es sehr wichtig, sich im Vorfeld Gedanken zu machen und auch verschiedene Anbieter und deren Leistungen zu vergleichen.

Einige Versicherer lehnen es ab, Diebstähle im Außenbereich, wie dem Garten, mitzuversichern, andere nicht. Bei letzteren Hausratversicherungen sind Gartenmöbel, Gartengeräte, Kleidung die sich im Garten befindet und sogar Kinderspielzeug mitversichert.

Immerhin ist für viele Menschen der Garten, zumindest im Sommer, zum Freiluftwohnzimmer geworden, in dem man häufig mehr Zeit verbringt, als drinnen. In den vergangenen Jahren wurden in vielen Gärten einfache Bänke und Klappstühle durch aufwendige und trendige Lounge – Möbeln inkl. hochwertiger Lampen, Teppiche, Dekoration etc. ersetzt.

Meist gibt es hier ebenfalls hochwertiges Gartenzubehör und Grillutensilien zu finden. Die Ausstattung und das Zubehör drum herumstehen der Inneneinrichtung meist in nichts nach und sollten demnach auch genauso versichert sein, falls es zum Diebstahl oder einem der oben genannten Schäden kommt.

Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass Gartenzubehör, wie z.B. eine Leiter, nicht für Fremde erreichbar ist. Im schlimmsten Fall bedeutet das nämlich, dass man mit Schuld am Einbruch trägt, da die Leiter ggf. als Einstiegshilfe in den Garten diente oder Ähnliches. Ebenso ist anderweitiges Gartenzubehör zu verräumen, mit dem evtl. die Türe des Gartenhauses oder andere Türen und Fenster aufgebrochen werden könnte etc.

Zusatzleistungen gegen Aufpreis

Gegen einen Aufpreis sind weitere Schäden und anderweitige Risiken im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert. Hierbei sprechen wir beispielsweise von:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag verursacht
  • Fahrraddiebstähle
  • Glasbruchschäden an Mobiliar und / oder Gebäudeverglasungen
  • Glaskeramikkochflächen
  • Wasseraustritt bei Aquarien
  • Elementarschäden durch Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen verursacht
  • Sengschäden (Schäden, die nicht durch offenes Feuer, sondern zum Beispiel durch einen Schwelbrand entstanden sind)
  • Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Kinderwagen und sogar Rollstühlen
  • Einbruchdiebstahl aus dem Kfz
  • Ausschließlich gewerblich genutztes Arbeitszimmer

Fotoquelle: Bild von Gerhard G. auf Pixabay

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