Frühling

Das Osterfeuer – Brauchtum, Genehmigung, Geschichte

Erste Feier zur Begrüßung des Frühlings

Wer einen großen Garten oder ein großes Grundstück besitzt, das nicht inmitten eines Wohngebiets gelegen ist, hat die Möglichkeit das Frühjahr mit einem Osterfeuer zu begrüßen und gleichzeitig Freunde zu einer ersten kleinen Freiluft-Party einzuladen. Das Osterfeuer ist ein alter Brauch, der erstmals im 16. Jahrhundert belegt wurde, soll aber als heidnischer Brauch schon auf die Bronze- und Eisenzeit zurück gehen.

Das Osterfeuer, das heute mit dem christlichen Osterfest in Zusammenhang gebracht wird, dient eigentlich dazu, den Winter zu zu vertreiben. Im Altertum sprach man dem großen Feuer aber auch weitreichendere Wirkungen zu, so sollte es reinigend wirken und die Fruchtbarkeit der Erde sichern. Zu diesem Zweck verteilte man nach dem Osterfeuer auch die Asche auf den Feldern.

Nach wie vor ist dies ein beliebter Brauch zur Vertreibung des Winters, aber auch eine willkommene Gelegenheit für ein geselliges Beisammensein am offenen Feuer. In den meisten Regionen Deutschlands wird das Osterfeuer am Samstag vor Ostern angezündet. In Westfalen findet es häufig aber auch am Ostersonntag oder sogar erst am Ostermontag statt.

Das Osterfeuer darf nicht überall stattfinden!

Osterfeuer sind für gewöhnlich sehr groß und können daher ihre Umgebung gefährden und belästigen. Aus diesem Grund darf nicht jeder in seinem Garten ein Osterfeuer anzünden. Die Vorschriften zur Erlaubnis eines Osterfeuers sind nicht in jeder Stadt gleich, daher sollte man sich im Zweifelsfall zunächst bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erkundigen, wo ein Osterfeuer erlaubt ist und welche Genehmigungen dafür erforderlich sind.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass der Abstand des Feuerplatzes von der Wohnbebauung mindestens 100 Meter betragen muss, auch öffentliche Verkehrswege dürfen nicht durch den Rauch beeinträchtigt werden, so dass hier ebenfalls ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten ist.

Um Waldbrände, aber auch die Beschädigung von Bäumen und Sträuchern sowie die Gefährdung von Wildtieren zu vermeiden, muss ein ausreichender Abstand zu Bäumen, Sträuchern sowie Nist- und Brutplätzen eingehalten werden. Damit Tiere sich nicht in dem aufgeschichteten Holz einnisten können, darf das Osterfeuer erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden.

Vorschriften und Genehmigungen für ein Osterfeuer

Ein Osterfeuer darf ausschließlich dem Brauchtum dienen. Zum Verbrennen sind daher nur unbehandelte Holzscheite und Strauchschnitt erlaubt. Keinesfalls darf Abfall oder behandeltes Holz auf einem Osterfeuer verbrannt werden. Zum Anzünden des Osterfeuers sind weder Grill- oder Kaminanzünder erlaubt, noch Brandbeschleuniger.

Mindestens zwei Personen müssen das Feuer unter Kontrolle haben und über geeignete Mittel verfügen, um das Feuer notfalls schnell mit Feuerlöschern, Sand oder Wasser löschen zu können.

Für ein Osterfeuer sind unter Umständen verschiedene Genehmigungen erforderlich, auch diesbezüglich sollte man sich rechtzeitig vor Ostern bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erkundigen.

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