Ein Grundeigentümer muss den Laubfall von Bäumen aus Nachbars Garten in der Regel hinnehmen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das Grundstück in einer Gegend liege, in der Gärten mit Laubbäumen häufig vorkommen. Selbst wenn der Laubfall eine wesentliche Beeinträchtigung darstelle, sei er in diesen Fällen zu dulden.
Nach Angaben von Haus & Grund kann ein betroffener Nachbar, der erhebliche Kosten für die Reinigung von Fassaden und Dachrinnen aufwenden muss, nur in Ausnahmefällen diese Kosten erstattet bekommen. Dies habe der Bundesgerichtshof im Herbst 2003 entschieden (Az. V ZR 102/03).
Voraussetzung für einen solchen Anspruch sei jedoch, dass der betroffene Nachbar die Bäume dulden müsse, obwohl sie auf sein Grundstück ragten. Darüber hinaus müsse nachweisbar sein, dass der besonders intensive Laubfall von den Bäumen des Nachbarn herrühre.