Garten aktuell

Rechte und Vorschriften bei Gartenbesitzern: Auf eine gute Nachbarschaft!

Der Garten ist der Stolz eines jeden Hausbesitzers. Sei es als Rückzugsort oder Ort des kreativen Austobens – in den eigenen vier Hecken sind nur Sie der Boss. Zumindest, was die Variabilität und Exklusivität der Flora und die Idylle der Sitzgelegenheiten angeht. Denn wir wären ja nicht in Deutschland, wenn nicht auch Gesetze und Vorschriften existieren würden, die eventuelle Ungereimtheiten oder (Nachbarschafts-)Konflikte regeln.

Während die meisten Nachbarschaftsstreits aus Lappalien wie beispielsweise über den Zaun des Nachbars ragenden Äste entstehen, so kennen oft beide Parteien die aktuelle Gesetzeslage nicht. Daraus resultieren meist haltlose Auseinandersetzungen, die nicht selten in gegenseitigen Beleidigungen oder gar Handgreiflichkeiten enden. Hier empfiehlt sich im Sinne beider Parteien, einen Schiedsmann aufzusuchen, der als Mediator zwischen den Streitenden vermittelt. Diese Lösung ist meist die einfachste und günstigste, da der gesamte Prozess, vom Konflikt bis hin zur gerichtlichen Urteilssprechung, ein langwieriger und vor allem kein günstiger ist.

Der häufigste Streitherd: das Gartenhaus

Um potenziellen Konflikten bereits vor dem Auftreten auszuweichen, sollte man sich schon vor dem Beginn eines neuen Projektes mit den Voraussetzungen für eine unproblematische Durchführung Gedanken machen. Für den Bau eines selbst gebauten Gartenhauses ist je nach Größe und Standort eine Baugenehmigung von Nöten. Im Baugesetzbuch sind alle Rechte und Gesetze definiert, an die sich Hobbygärtner und Bauherren bei der Planung halten müssen.

Vor dem Einholen einer Baugenehmigung ist meist der direkte Austausch mit den Nachbarn empfehlenswert. Gerade, wenn Sie ihr Gartenhaus nicht im eigenen Garten, sondern in Ihrem gemieteten Schrebergarten errichten wollen. Ob nun als Geräteschuppen, als Laube für den privaten Gebrauch oder als Gewächshaus – die Rahmenbedingungen des Vorhabens rund um Größe, Nutzungsabsicht, usw. sind fest im Bundeskleingartengesetz verankert.

Geheimtipps zur reibungslosen Koexistenz

Das Errichten einer Laube steht unter den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes. Ebenfalls sollte Wert auf eine standesgemäße Landschaftspflege gelegt werden. Auf maximal 24 m² können Sie grundsätzlich alles tun und lassen, was sie möchten (und nicht von der Satzung des jeweiligen Kleingärtnervereins untersagt ist) – solange sie nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt wird.

Je nach Nutzungsintensität können hochqualitative Materialien von vornherein die Konfliktpotenziale minimieren. So empfiehlt es sich beispielsweise bei Party-Parzellen, schalldichte Fenster einzubauen. Allerdings stellt ein Gewächshaus ganz andere Anforderungen an die Verglasung. Glücklicherweise gibt es einen eigens für diesen Zweck programmierten Fensterkonfigurator, um herauszufinden, welche Fenster ihren jeweiligen Zweck am besten erfüllen können.

Auch bei Pflanzen, die über den Gartenzaun auf das Nachbargrundstück ragt, sind die Gesetzmäßigkeiten klar geregelt. Nach §910 BGB gilt: Besteht ein Überhang, der die Grundstücksnutzung des Nachbars beeinträchtigt, so müssen Äste und Zweige bis zur Grundstücksgrenze abgeschnitten werden. Allerdings muss dem Nachbarn eine angemessene Frist gesetzt werden, in der er der Bitte um Kürzung des Gestrüpps nachkommen kann. Erst wenn diese ohne erkennbaren Versuch, sich dem Problem anzunehmen, verstrichen ist, darf selbst Hand angelegt werden.

Foto: Einigung per Handschlag © underdogstudios / fotolia.de

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